Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Aspekte,
die bei einer Existenzgründung berücksichtigt werden sollten. Dabei wird auch
auf die unterschiedlichen Anmeldeformalitäten eingegangen. Jeder Gründer muß für sich persönlich entscheiden,
welche dieser Aspekte für ihn von Bedeutung sind:
- Aus der Idee ein individuelles Unternehmenskonzept entwickeln
Geschäftsidee konkret ausarbeiten (siehe Kapitel "Unternehmenskonzept")
- Beschaffung von Informationsmaterial, Existenzgründungsberatung
Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer
WFG Limburg-Weilburg-Diez mbH
Wirtschaftsjunioren Limburg-Weilburg-Diez
- Professionelle Berater konsultieren
| Steuerberater: |
Rechtsformwahl
steuerliche Angelegenheiten
Buchführungspflichten
Privatverögen/Betriebsvermögen
Förderprogramme
Sozialversicherungsfragen
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| Rechtsanwalt: |
Rechtsformwahl
Gesellschaftsvertrag
Kauf- und Lieferantenverträge Arbeitsverträge
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| Kreditinstitute: |
Finanzierung
Förderprogramme
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- Werden besondere Genehmigungen benötigt?

Bei der Unternehmensgründung ist zu beachten, daß für bestimmte Gewerbezweige eine besondere Genehmigungspflicht besteht:

Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer.

Industrie: Erlaubnispflicht bei Herstellung von Waffen, Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen.

Großhandel: Erlaubnispflichtig ist beispielsweise der Großhandel mit Waffen.

Einzelhandel: Für verschiedene Handelsbereiche ist ein besonderer Sachkundenachweis erforderlich (z. B. Arzneimittel, Waffen, etc.).

Gaststätten und Hotels: Erforderlich ist eine Konzession, die man regelmäßig nach einer eintägigen Unterweisung bei der zuständigen IHK erhält.

Verkehrsgewerbe: Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig. Die Konzessionen erteilt das zuständige Ordnungsamt bzw. das Regierungspräsidium.

Makler und Vermittler: Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung).

Reisegewerbe: keine feste Betriebsstätte, das zuständige Gewerbeamt stellt die Reisegewerbekarte aus.

Weitere Branchen, in denen besondere Genehmigungen erforderlich sein können:
· Handelsvertreter
· Automatenaufsteller
· Bewachungs- und Versteigerungsgewerbe
· Spielhallen
· Pfandvermittler oder Pfandverleiher
· Fahrschulen
· Transportgewerbe (Güterkraftverkehr)
- Gewerbeanmeldung

Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Notwendig sind hierzu ein gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepaß) sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (siehe Punkt 4.).

Keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen z. B.
· Freie Berufe (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater)
· Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler sowie
· Land- und Forstwirtschaft.

Folgende Stellen werden über die Gewerbeanmeldung informiert:
· Finanzamt
· Berufsgenossenschaft
· Statistisches Landesamt
· Handwerkskammer (bei Handwerksberufen)
· Industrie- und Handelskammer
· Handelsregister

Um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und Unklarheiten schneller beseitigen zu können, empfiehlt es sich, unaufgefordert direkt mit den einzelnen Stellen Kontakt aufzunehmen.
Jede Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit im Einzelfall muss ausgeschlossen werden. Existenzgründungen müssen jeweils im Einzelfall betrachtet werden. Für weiterführende Informationen zu steuerlichen Fragen stehen Ihnen die Verfasser dieses Abschnitts zur Verfügung:
| Wirtschaftsprüfer/Steuberater |
| Jochen Altbrod |
| MNT Lang & Partner GmbH |
| Schöne Aussicht 8a |
| 65623 Hahnstätten |
| Tel.: 06430 911125 |
| Fax: 06430 911119 |
| E-Mail: j.altbrod@mnt.de |
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| Wirtschaftsprüfer/Steuerberater |
| Udo Triesch |
| MNT Revision und Treuhand GmbH |
| Holzheimer Str. 1 |
| 65549 Limburg |
| Tel.: 06431/969-206 |
| Fax: 06431/969-222 |
| E-Mail: u.triesch@mnt.de |
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